Die am 26. April 2022 durch den Stadtrat der Stadt Königsbrunn beschlossene Änderung der Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung, passt die Gebühr nun auch für das Bauwasser und Standrohre an. Die Änderungssatzung wurde nun am 30. Juni 2022 in der Augsburger Allgemeinen veröffentlicht und tritt zum 01. Juli 2022 in Kraft. Weiter gelten rückwirkend zum 01.01.2022 nun höhere Gebühren für das Ausleihen von Standrohren. Diese Erhöhung ist notwendig geworden, da die Kosten für den Unterhalt der Standrohre immer aufwendiger geworden sind.
Für ausgegebene Standrohre ohne Systemtrenner (= Rückflussverhinderer) müssen auch Kontrollen durch Mitarbeiter direkt an der Einsatzstelle durchgeführt werden, um die richtige Anwendung vor Ort zu überprüfen. Standrohre ohne Systemtrenner werden nur noch bei der Notwendigkeit von großen Mengen bei einem vorhandenen freien Auslauf eingesetzt.
4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Königsbrunn (694,8 KB)
vom 26.04.2022