Der AVV weist auf eine Entscheidung zur Mitnahme von E-Tretrollern in den AVV-Regionalbussen hin. Die Einheitliche Regelung gilt ab 1. Juni 2024 und Regelt das Verbot zur Mitnahme von E-Tretrollern nun auch in den AVV-Regionalbussen.
Seit dem 1. Juni 2024 dürfen bis auf Weiteres auch in den AVV-Regionalbussen aus Sicherheitsgründen keine elektrischen Tretroller mehr mitgenommen werden.
Bereits seit 8. April 2024 gilt dieses Verbot in Bussen und Trams der Stadtwerke Augsburg.
Mit dieser Entscheidung setzt der AVV gemeinsam mit zahlreichen anderen Verkehrsunternehmen eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) um. Die Empfehlung des VDV geht auf mehrere Brände von Lithium-Ionen-Akkus von eTretrollern in öffentlichen Verkehrsmitteln im Ausland zurück.
Laut einer Untersuchung des VDV gibt es bisher keine einheitlichen Sicherheitsstandards. Es besteht die Gefahr von Lithium-Ionen-Akku-Bränden mit zum Teil explosionsartiger Energie- und Rauchgasfreisetzung. Zahlreiche andere Verkehrsunternehmen setzen die Empfehlungen ebenfalls um, wie etwa die mvg in München und der VGN Verkehrsverbund Großraum Nürnberg. Sobald verbesserte Normen und Sicherheitsstandards für die in e-Tretrollern verbauten Akkus vorliegen, wird das aktuelle Mitnahmeverbot neu bewertet. Bis dahin geht die Sicherheit aller Fahrgäste vor. Die vorliegenden Gutachten beziehen sich nicht auf Eisenbahnfahrzeuge und die zugehörige Infrastruktur, daher gilt das Mitnahmeverbot nicht in Regionalzügen.
Nicht betroffen sind Elektrorollstühle, eBikes beziehungsweise Pedelecs und vierrädrige Elektromobile für mobilitäts-eingeschränkte Menschen, die ebenfalls als eScooter bezeichnet werden.
Für diese Fahrzeuge gibt es entsprechende Sicherheitsstandards. Daher sind diese Fahrzeuge von der Empfehlung ausgenommen, wenn sie die Standards erfüllen.