Die Grundlage für die Erhebung und Berechnung der Abwassergebühr ist der durch den Wasserzähler ermittelte Verbrauch von Frischwasser (Frischwassermaßstab).
Bei Verwendung einer Eigengewinnungsanlage (z.B. Zisterne) ist die anfallende Abwassermenge eigens über einen Zähler zu erfassen.
Der Betrieb einer Eigengewinnungsanlage (z.B. Hauswasserwerk, Hauswasseranlage, usw.) ist bei den Stadtwerken Königsbrunn anzuzeigen.
Gebühren der Stadtwerke Königsbrunn
Gültig seit 01.01.2021Übersicht der Gebühren | |||
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Wasserversorgungsgebühren | 1,10 EUR/ m³ | ||
Abwasserentsorgungsgebühren | 1,91 EUR/ m³ | ||
Grundgebühren bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss | bis 4 m³/h | 37,00 EUR/Jahr | |
bis 10 m³/h | 185,00 EUR/Jahr | ||
bis 16 m³/h | 297,00 EUR/Jahr | ||
über 16 m³/h | 816,00 EUR/Jahr |
Entwicklung der Abwasser-Verbrauchsgebühren der Stadtwerke Königsbrunn
Seit 01.01.2005Übersicht der Abwasser-Verbrauchsgebühren | |||
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Nähere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Seiten Wasserversorgung und Abwassergebühr.