Grundstücksentwässerung – ein stichpunktartiker Leitfaden
Bei dem nachfolgenden Leitfaden handelt es sich nicht um eine komplette Anleitung zur Planung und zum Bau der Grundstücksentwässerung. Vielmehr wollen wir Ihnen hier eine Möglichkeit an die Hand geben, um die vorgesehene Planung zu überprüfen, und um eventuelle Fehler und späteren Ärger beim Betrieb durch den Bauherren bzw. bei der Abnahme durch die Stadtwerke zu vermeiden.
Hauskontrollschacht
Der sogenannte Revisionsschacht wird von den Stadtwerken Königsbrunn erstellt und gewartet.
Nach Fertigstellung der Außenanlagen muß die belüftete Schachtabdeckung gemäß der geltenden Satzung zu Wartungszwecken jederzeit frei zugänglich sein. Eine Überpflasterung, Überbauung bzw. Überschüttung mit Erdreich ist nicht zulässig.
Liegt die Sohle des städtischen Revisionsschachtes tiefer als die durch die Bebauung benötigte Anschlusshöhe, kann zur Verringerung der Aushubtiefen der Grundstücksentwässerungsleitungen ein außenliegender Absturz nach Absprache mit den Stadtwerken zugelassen werden.
Schemazeichnung eines außenliegenden Absturzes nach DIN
Grundstücksanschlüsse
Die Stadtwerke Königsbrunn erstellen kostenfrei die Kanalanschlussleitung mit dem dazugehörigen Revisionsschacht auf dem entsprechenden Grundstück.
Jedes Baugrundstück hat Anspruch auf einen Revisionsschacht. Dieser liegt in der Regel 2 Meter hinter der Grundstücksgrenze.
Die Entscheidung ob ein bereits vorhandener Revisionsschacht aufgrund seines baulichen Zustandes ausgetauscht wird, obliegt den Stadtwerken.
Der Bauherr hat auf diese Entscheidung weder Anspruch noch Einfluss.
Mindestgefälle
Leitungsbereich | Mindestgefälle | Norm und Abschnitt |
---|---|---|
Unbelüftete Anschlussleitungen | 1% | DIN EN 12056-2, Tabelle 5 DIN 1986-100, Abschnitt 8.3.2.2 |
Belüftete Anschlussleitungen | 0,5% | DIN EN 12056-2, Tabelle 8 |
Grund- und Sammelleitungen - für Schmutzwasser | 0,5% | DIN 1986-100, Abschnitt 8.3.4 und 8.3.5 |
Grund- und Sammelleitungen - für Regenwasser (Füllungsgrad 0,7) | 0,5% | DIN 1986-100, Abschnitt 9.3.5.2 |
Grund- und Sammelleitungen DN 90 (Klosettbecken mit Spülwasservolumen 4,5-6,0 l) | 1,5% | DIN 1986-100, Tabelle A.2 |
Ergänzender Hinweis: Fließgeschwindigkeit in Grund- und Sammelleitungen für Schmutzwasser und Regenwasser mindestens 0,5 m/s. |
Das vorgegebene Mindestgefälle wurde in DIN EN 12056 gegenüber DIN 1986 für fast alle Leitungsbereiche reduziert. Damit verbunden ist die Reduzierung der Fließgeschwindigkeit in Grund- und Sammelleitungen von bisher 0,7 m/s auf 0,5 m/s (Mindestwerte).
Vor allem Anschlussleitungen können mit deutlich geringerem Gefälle verlegt werden, als bisher.
Grundstücksentwässerungsanlagen
Für den Bau von Grundstücksentwässerungsanlagen dürfen nur zugelassene Rohrmaterialien verwendet werden.
Wegen der Entmischungsgefahr von fäkalhaltigem Abwasser sollte das Leitungsgefälle 5% nicht übersteigen.
Um die Wartungs- und Reinigungsmöglichkeit nicht zu gefährden, keine Bögen mit 87 Grad verwenden. Besser Bögen mit 45 oder 30 Grad einbauen.
Drainagen dürfen nicht an die Kanalisation angeschlossen werden. Die Versickerung des Oberflächenwassers hat auf dem Grundstück zu erfolgen.
Die neu verlegten Entwässerungsleitungen müssen von den Stadtwerken im offenen Graben abgenommen werden. Dies hat der Bauherr bzw. die Baufirma den Stadtwerken rechtzeitig telefonisch anzuzeigen.
Der optischen Prüfung im offenen Graben folgt die Druckprüfung nach der Verfüllung der Leitung. Dabei muß die Leitung mindestens 1 Meter überdeckt und das Verfüllmaterial verdichtet sein.
Die Druckprüfung muß ein neutraler, zertifizierter Betrieb im Beisein eines Mitarbeiters der Stadtwerke Königsbrunn durchführen.
Das Prüfprotokoll ist den Stadtwerken Königsbrunn unverzüglich zu übersenden. In Ausnahmefällen kann die Druckprüfung auch direkt von den Stadtwerken durchgeführt werden.
Anlage: