Der Stadtrat der Stadt Königsbrunn hat in seiner Sitzung am 02.03.2021 die neuen Verbrauchsgebühren für die Wasserver- bzw. die Abwasserentsorgung für die Jahre 2021 bis 2024 beschlossen.
Wasserversorgung
Rückwirkend zum 01.01.2021 beträgt im Bereich der Wasserversorgung die Verbrauchsgebühr 1,10 € (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wasser; seit 2009 betrug die bisherige Verbrauchsgebühr 0,73 € pro Kubikmeter.
Abwasser
Im Abwasserbereich wurde die Verbrauchsgebühr mit 1,91 € pro Kubikmeter Abwasser festgesetzt; zuvor betrug diese 1,25 € pro Kubikmeter Abwasser. Auch hier gilt die neue Gebühr rückwirkend zum 01.01.2021.
Mit den nun erfolgten Festsetzungen liegen die Verbrauchsgebühren geringfügig unterhalb der noch im Dezember 2020 vorläufig festgesetzten Gebühren von 1,11 €/m³ (Wasser) bzw. 1,98 €/m³ (Abwasser).
Die Gründe
Die im Vergleich zu den Vorjahren notwendigen Gebührenerhöhungen sind letztlich auf unterschiedliche Gründe zurückzuführen. Da die Stadtwerke Königsbrunn öffentlich-rechtlich betrieben werden, unterliegen sie insbesondere dem sog. Kostendeckungsprinzip. Dies bedeutet einerseits eine Kostenobergrenze, aber auch ein Kostendeckungsgebot. Letzteres führt dazu, dass die allgemeinen Preissteigerungen insbesondere im Sach- und Personalaufwand an die Nutzer/-innen weiterverrechnet werden müssen. Zudem sind in den künftigen Jahren vermehrt Unterhaltsarbeiten im Rohrnetz und Ausgaben für die beschlossene Umstellung des Beitragsmaßstabs vorgesehen, die zu erhöhten Aufwendungen führen.
Im Abwasserbereich sind darüber hinaus die Rückstellungen aus Gebührenüberschüssen, die sich bisher gebührensenkend ausgewirkt hatten, aufgebraucht. Die hier seit 2018 bestehende Unterdeckung soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben im neuen Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden.
Zudem erfolgte im Bereich der kalkulatorischen Abschreibung eine Anpassung an die bilanziellen Abschreibungen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals wurde von bisher 1,98 % auf 2,63 % erhöht und hiermit der durchschnittlichen Umlaufrendite inländischer Inhaberschuldverschreibungen (20 Jahre) angepasst.
Die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und aus betriebswirtschaftlichem Sinn notwendigen Erhöhungen sind erforderlich, um auch weiterhin die gute Qualität und Sicherheit der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu gewährleisten.
Bei Rückfragen hierzu steht Ihnen die kommissarische kaufmännische Werkleitung der Stadtwerke Königsbrunn, Frau Verena Schön, gerne zur Verfügung (Verena.Schoen@Koenigsbrunn.de, Tel. 08321 / 606-152).
3. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Königsbrunn (GS-WAS) (294,2 KB)
vom 04.03.2021
4. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Königsbrunn (GS-EWS) (292,1 KB)
vom 04.03.2021